![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|||||||||||||||
Temperatur-Registriereinheiten · Information |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Home · Produkte · Energieberatung · Aktuelles · Downloads · Über Mensch & Technik · Impressum · Links |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Informationen zur Tiefkühlverordnung Die Erste Verordnung zur Änderung der
“Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel” vom 16. November 1995 ist die Umsetzung der Richtlinie 92/1/EWG und 92/2/EWG in deutsches Recht. Danach muss bei Beförderungsmitteln mit einem Fassungsvermögen von mehr als zwei
Kubikmetern und Lagereinrichtungen mit mehr als 10 Kubikmetern die Temperatur ein Jahr nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungsgeräte müssen für diesen Zweck geeignet und für Beförderungsmittel auch zugelassen
sein. Die Genauigkeit der Temperaturmessung ist mindestens einmal jährlich mit einem geeichten bzw. kalibrierten Vergleichsthermometer zu kontrollieren. Die Lufttemperaturmessung mit mindestens einem gut sichtbaren Thermometer
ist beim örtlichen Vertrieb sowie bei Beförderungsmitteln mit zwei oder weniger Kubikmetern Fassungsvermögen durch den für die Beförderung Verantwortlichen, in Tiefkühleinrichtungen mit einem Fassungsvermögen von weniger als 10
Kubikmetern, die im Einzelhandel zur Lagerung von Reservevorräten dienen, durch den für die Lagerung Die Einhaltung der Tiefkühlvererordnung wird durch die M&T
Temperatur-Registriereinheiten der FRIGO-Baureihe in vollem Umfang gewährleistet. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Tiefkühlverordnung fordert kontinuierliche Temperaturaufzeichnung und Datenhaltung. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Mensch & Technik Mikroelektronik-Systembetreuung GmbH |